Vorarlberg treibt die Energiewende voran

Vorarlberg treibt die Energiewende voran

Im Sinne von Versorgungssicherheit und Klimaschutz verstärkt die Vorarlberger Landesregierung in der aktuellen Situation ihr Engagement zum Vorantreiben der Energiewende. Ein wertvoller Beitrag zur Finanzierung ist dabei die Sonderdividende von illwerke vkw. Dadurch stehen im Zeitraum 2022 bis 2025 zusätzliche Mittel von 15 Millionen Euro zweckgewidmet für Maßnahmen zur Unterstützung der Energieautonomie zur Verfügung. „Ziel aller Maßnahmen ist es, den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren, gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Energieträger sowie die Energieeffizienz zu erhöhen und damit verbunden eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen“, so Landeshauptmann Markus Wallner im Pressefoyer am Dienstag, 18. Oktober.

Mit der neuen Energieförderungsrichtlinie, die ab 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, forciert das Land Vorarlberg weiter den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Der Fokus der künftigen Förderung liegt auf dem Bestandsbau und dem Ersatz von fossilen Heizsystemen. Obwohl der Verbrauch von Gas und besonders von Öl in der Raumwärme in den letzten Jahren bereits stark rückläufig ist, sind in Vorarlberg derzeit noch rd. 25.000 Ölkessel und rd. 36.000 Gaskessel installiert.

Eine wesentliche Neuerung ist die Aufnahme von Luftwärmepumpen in die Förderung. Dadurch wird die Auswahl förderbarer Alternativsysteme beim Heizungstausch erhöht und der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen noch attraktiver gemacht. Da das Thema der Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen immer mehr an Bedeutung gewinnt, wurde die Förderung auf besonders leise Geräte (max. Schallleistungspegel bis 55dB, sowie bis 60 dB inkl. Schallschutzhaube) eingeschränkt.

Neu ist auch die Förderung von Nahwärmeanschlüssen für Bestandsgebäude unabhängig vom Gebäudealter. Während im Neubau nur noch Heizsysteme von Gebäuden mit einer Baueingabe bis zum 31. Dezember 2021 gefördert werden können, sind thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung hier nach wie vor förderbar. Für beide Systeme wurden im Neubau die Fördersätze leicht angehoben.

Der Heizungstausch wird vom Land mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Zusätzlich kann die Förderung des Bundes in Anspruch genommen werden. „Umsteigen ist dadurch nicht nur ein Gewinn für das Klima, sondern – mit Blick auf die stark gestiegenen Energiepreise – auch für die Heizkostenabrechnung. Der Ausstieg aus Öl und Gas in der Raumwärme ist ein wichtiger Beitrag zur Energieautonomie und hilft die Abhängigkeit von Energiequellen aus dem Ausland zu reduzieren“, betont Landeshauptmann Wallner.

Attraktive Gesamtförderung bei Ersatz fossiler Heizsysteme

Die Landesförderung ist mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ kombinierbar. Bei angenommener unveränderter Weiterführung der Bundesförderung sind damit ab 1. Jänner 2023 bis zu 13.500 Euro an Zuschüssen für Eigenheime möglich. Über die Bundesförderung für das kommende Jahr entscheidet die Bundesregierung in den nächsten Tagen. Bei Mehrwohnungshäuser ist die Förderung abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten sowie der Heizleistung des Gebäudes.

Geräuscharme Luftwärmepumpen werden für Anträge ab 1. Jänner 2023 vom Land ebenfalls gefördert. Die Förderhöhe für ein Eigenheim bei Ersatz einer Öl-, Gas-, oder Elektrodirektheizung beträgt 2.000 Euro. Im Fall der zugrundgelegten unveränderten Weiterführung der Bundesförderung beträgt die Förderung für eine Luft-Wärmepumpe bis zu 11.500 Euro.

Änderung der Einreichbedingungen

Während bisher nur ein geförderter Heizungstausch in Gebäuden möglich war, bei denen die Baubewilligung mindestens zehn Jahre zurückliegt, muss dies nun für einen Nahwärmeanschluss ab 1. Jänner 2023 nicht mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die notwendige Verdichtung von Nahwärmeanlagen und die Erschließung neuer Versorgungsgebiete, da nun auch Gebäude jüngeren Baudatums gleich mit erschlossen werden können.

Die Energieförderungsrichtlinie 2023/2024 auf einen Blick

Holzheizungen,
Hausanschluss an Nahwärmesysteme
und elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen
Förderhöhe
Eigenheim
(maximal zwei Wohnungen)

Mehrwohnungshäuser
(mindestens drei Wohnungen) und Gemeinschatsanlagen

  pro Gebäude pro Wohnung
Basisförderung € 2.000,-- € 1.000,-- € 400,--
Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen € 2.000,-- € 4.000,--
Für Luftwärmepumpen Geräte (max. Schallleistungspegel bis 55dB, sowie bis 60 dB inkl. Schallschutzhaube) gelten jeweils die halben Förderhöhen.

Die Energieförderung des Landes ist mit der Förderung raus aus Öl und Gas kombinierbar. Die Bundesförderung wird voraussichtlich in den nächsten Tagen fixiert.

Foto: Vorarlberger Volkspartei

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